Politik im Freistaat Bayern

Seit der von Bund und Ländern beschlossenen Föderalismusreform ist der Freistaat in vielen Feldern der Gesetzgebung jetzt alleine zuständig, ohne an Bundesgesetze gebunden zu sein. So gibt es inzwischen eigene bayerische Gesetze zur Wohnraumförderung und zur Überwachung der klassischen Sozialwohnungen. Im Beamtenrecht wird gerade der Übergang von den Bundesgesetzen auf eine eigenständige Landesgesetzgebung vorbereitet, die aber erst im Jahr nach (!) der Landtagswahl konkret vorgestellt werden wird..

Viele Kritiker befürchten zu Recht, dass in Deutschland ein Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen entstehen könnte und die Gesetze auch nicht mehr kompatibel und von Bundesland zu Bundesland vergleichbar sind.

Das neueste Projekt ist ein eigenes Versammlungsgesetz für Bayern, da auch hierfür die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übergegangen ist. Die Gesetzgebung ist inzwischen abgeschlossen. Lesen Sie dazu mehr auf der Seite der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di   hier mehr

Weitere Informationen zu diesem speziellen Thema finden Sie  auf dieser Seite.

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