Info Versammlungsgesetz

Das Bayerische Kabinett hat einen Gesetzentwurf für ein Versammlungsgesetz für den Freistaat Bayern beschlossen und diesen zur Beratung im Bayerischen Landtag eingebracht.

Begründet wird der Inhalt des Gesetzes mit dem Wunsch, Aufmärsche von Rechtsradikalen und Neonazis besser verhindern zu können.

Dass es ein Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Artikel 113 der Bayerischen Verfassung gibt, nach dem  “alle Bewohner Bayerns das Recht haben, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln” scheint den Verfassern des Gesetzentwurfs entgangen zu sein.

Dass man das Gesetz natürlich gegen jede missliebige Versammlung und Kundgebung anwenden kann, versteht sich von selbst. Man denke hier nur an die gewerkschaftlichen Demos gegen die Staatsregierung im Zusammenhang mit der Tarifauseinandersetzung mit den Beschäftigten des Freistaates.

Auf Initiative der Gewerkschaft Ver.di in München entstand eine Kampagne gegen dieses neue bayerische Versammlungsgesetz.
Informationen dazu finden Sie im Internet  hier, eine aktuelle Pressemitteilung können Sie hier lesen.

Das Flugblatt, mit dem die Kampagne ins Leben gerufen wurde, finden Sie hier

Wenn Sie - eventuell auch als Gruppe oder Verein -  die Kampagne unterstützen wollen, dann wählen Sie dieses Dokument und senden Sie es unterzeichnet an Ver.di. Ich kann Ihnen das nur eindringlich empfehlen.

Die genaueren Infos und Materialien zum Gesetzentwurf finden Sie auf dieser Seite.

 

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