Zur Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist in die Schlagzeilen geraten, weil im Bundesfinanzministerium ein Referentenentwurf (Vorstufe zu einem Gesetzentwurf) zur Behandlung von Wohneigentum im Rahmen der Altersvorsorge erstellt wurde. Darin ist auch vorgesehen, die Wohnungsbauprämie für Neuverträge ab 1.1.2007 und für Bestandsfälle ab 01.01.2011 wegfallen zu lassen.

Die entsprechende Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums gibt es hier zu lesen.
Die Homepage desBundesfinanzministeriums ist http://www.bundesfinanzministerium.de

Das Wohnungsbauprämiengesetz (WoPG) beginnt so:

§ 1

Prämienberechtigte

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen im Sinne des § 1 Abs. 1 oder 2 oder Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind, können für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus eine Prämie erhalten.

Es kann als pdf-Datei hier heruntergeladen werden oder hier zum Lesen aufgerufen werden (Internet-Seite des Bundesjustizministeriums in Zusammenarbeit mit juris gmbh.)

Die Grundadresse dieser Seite ist http://www.gesetze-im-internet.de.

Wohn-Riester-Gesetzes als pdf erhalten. Ich will es niemandem vorenthalten.

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